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Themen Unternehmen
EU- Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 1. Mai 2011 19.01.2011
Ab dem 1. Mai 2011 gilt für Arbeitnehmer aus den EU-Beitrittsländern Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn die volle Arbeitnehmer-Freizügigkeit.

